Berufsbezeichnung: Arzt für Augenheilkunde (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Landesärztekammer von Rheinland-Pfalz Heilberufegesetzt des Landes Rheinland-Pfalz
Information zur außergerichtlichen Streitbeilegung:
Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG setzte ich meine Patienten über Folgendes in Kenntnis: Meine Praxis ist nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nicht teil.