Führerscheingutachten für alle Klassen: Bestimmte Führerscheinklassen setzen ein augenärztliches Gutachten voraus. Geprüft werden neben der Sehschärfe das Sehvermögen bei Dunkelheit und Dämmerung, das räumliche Sehen, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und auch die Blendeempfindlichkeit.
Flugtauglichkeit: Auch für Flugtauglichkeitsklassen liegen gewisse Anforderungen vor, die zu erfüllen sind. Sämtliche notwendigen Untersuchungen führen wir in der Augenarzt Praxis durch.
Bootsführerschein: Wer einen Bootsführerschein machen möchte, muss einen augenärztlichen Sehtest durchführen lassen.
Gutachten für Polizeidienst, Bundespolizei, Feuerwehr u.a.: Bestandteil der Einstellungstests ist ein augenärztliches Gutachten. Alle dafür geforderten Untersuchungen führen wir durch und stellen ein entsprechendes Tauglichkeitszeugnis aus.
Blindengutachten: Wir führen die notwendigen Untersuchung zur Beantragung von Blindengeld durch.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Ihre Sehhilfe zum Termin mit. Die Gutachtengebühr ist auch zu zahlen, wenn Sie den Anforderungen nicht gerecht werden.